Die Vereinbarung eines Videosprechstunden-Termins ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Sie sind kein Neupatient und waren schon mindestens einmal bei uns persönlich in der Praxis
- Sie haben uns schon eine unterschriebene Datenschutzerklärung (speziell für Videosprechstunde) zukommen lassen. Diese können Sie hier herunterladen.
- Sie verfügen über die technischen Voraussetzungen für eine Videokonferenz (PC, Laptop oder Smartphone mit Kamera und Lautsprecher, Internetverbindung).
- Eine Behandlung im Rahmen einer Videosprechstunde muss medizinisch sinnvoll sein. Wenn Sie zum Beispiel nur an einer leichten Erkältung leiden und eine Krankschreibung benötigen, reicht ein solcher Video-Kontakt häufig aus, da Sie Ihre Symptome dabei schildern und ein relevantes Risiko durch gezielte Fragen ausgeschlossen werden kann. Auch Befundbesprechungen, Beratungsgespräche (auch bei seelischen Erkrankungen) und Kontrollen unkomplizierter Wunden oder Hautveränderungen können meist im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgen. Andernfalls werden Sie im Rahmen der ärztlichen Sorgfaltspflicht gebeten, zwecks eingehenderer körperlicher Untersuchung und je nach Dringlichkeitseinschätzung unverzüglich oder in den nächsten Tagen persönlich in unsere Praxis zu kommen. Leiden Sie zum Beispiel an starken oder seit längerer Zeit bestehenden und bisher nicht vollständig abgeklärten Schmerzen, sollten Sie direkt persönlich in die Praxis kommen und sich den nicht zielführenden Umweg einer Videosprechstunde ersparen.